Sie stellt den alten Verbindungsweg zwischen dem Gemeindeteil Schrick und dem Stiepeler Dorf dar: die Galgenfeldstraße. In Karten vor 1900 auch als „Kirchweg“ bezeichnet, hat sich dieser Name zwar nicht durchgesetzt, verdeutlicht aber eine wesentliche Funktion des Weges. Sein ursprünglicher Verlauf ist nur im oberen Verlauf von der heutigen Hevener Straße kommend bis zum Abzweig der Unterfeldstraße erhalten. Von dort ging er quer durch das „Unterfeld“ in Richtung Stiepel Dorf zur Düsterstraße. Den Verlauf erkennt man, von oben kommend, noch gut als Weg rechts am heutigen Haus Galgenfeldstraße 16 vorbei.
Der Beschluss, Straßennamen einzuführen, wurde durch die Stiepeler Gemeindevertretung im November 1908 gefasst. In der Regel wurden solche Namen gewählt, die einen engen örtlichen Bezug hatten, so auch in diesem Fall. Der erste, im Jahr 1909 vergebene Name war „Mühlenstraße“. Um dies zu verdeutlichen, hilft ein Blick auf die Bebauung entlang des Weges. Die Gemarkungskarte von 1885 zeigt genau fünf Gebäude. Neben dem Hof Schulte-Umberg (heute Hausnr. 46) im oberen Teil „drängelten“ sich vier Gebäude an der heutigen Abzweigung zur Unterfeldstraße. Eines dieser vier Gebäude war die sog. „Brenneckens Mühle“, heute das Haus Galgenfeldstraße 16. Der Überlieferung nach handelte es sich um eine Ölmühle. Im Einwohnerverzeichnis aus dem Jahr 1891 wird dort „Wilh. Brennecke, Wirth und Müller“ verzeichnet. In den 1920er Jahren hat das Gebäude den Besitzer gewechselt und ist zu einem reinen Wohnhaus umgebaut worden.
Im Zuge der Eingemeindung nach Bochum im Jahr 1929 musste die Straße umbenannt werden. Wie bei vielen anderen Namensfindungen auch, wurde auf damals schon historische Hintergründe zurückgegriffen. Die Bezeichnung „Galgenfeld“ ist eine alte Flurbezeichnung, niedergeschrieben findet sie sich u.a. in der Preußischen Gemeindekarte von 1823. Die Flurstücke „Im Galgenfelde“ und „Am Galgen“ lagen genau zwischen der heutigen Kemnader Straße und der Galgenfeld-/Unterfeldstraße. Zurückführen lässt sich diese Flurbezeichnung tatsächlich auf den Standort der Stiepeler Hinrichtungsstätte. In den Güter- und Grundflächenlisten der Gemeinden Mittel- und Oberstiepel findet sich zu beiden Seiten der Gemeindegrenze (die in diesem Teilstück dem Verlauf des Weges entsprach) in öffentlichem Besitz jeweils der „Galgenplatz“. Die Gesamtgröße des Grundstücks betrug 177 preußische Quadratruten = 2.511 m². Heute befinden sich dort in etwa das Haus Unterfeldstraße 1 sowie das bereits als Standort der Mühle genannte Haus Galgenfeldstraße 16. Die letzte Hinrichtung soll der Überlieferung nach im Jahr 1776 vollzogen worden sein. Stiepel besaß zu jener Zeit als lippische Enklave noch eine eigene Gerichtsbarkeit, die in den Händen der adeligen Herren des Hauses Kemnade lag.
Das kurze Stück von der heutigen Kemnader Straße bis zur Ecke Unterfeldstraße hieß ab 1909 zunächst „Querstraße“, wurde im Jahr 1929 vom Namen her aber der Galgenfeldstraße zugeschlagen. Als 1970 die Straße „Zum Ruhrblick“ als Abzweig der Galgenfeldstraße erstellt und benannt wurde, sollte sie ebenfalls diesen Namen erhalten. Es wird aber berichtet, dass „einflussreiche“ Anwohner nicht an einer Straße mit diesem recht seltsamen Namen wohnen wollten, also musste etwas Besseres her.
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