Die ehemals landesherrliche Zeche Preußischer Zepter.
Die ursprünglich landesherrliche Zeche Preußischer Zepter liegt am Anfang des Rombergs Siepen südlich der Zeche Friedrich. Sie war anfänglich auf die gleichen Flöze wie diese berechtigt, nämlich Luise und Karoline der Einheitsbezeichnung, aber südlich des Eulenbaumer Sattels in der Baaker Mulde. Die Berechtsame von Preußischer Zepter gehört mit zu den ältesten im Ruhrbezirk und wurde sicherlich schon um das Jahr 1700 ausgebeutet. Nachdem sie mehrere Jahre stillgelegen hatte. wurde sie im Jahre 1739 für landesherrliche Rechnung in Betrieb genommen, um im Gebiete des Gerichtes Stiepel dem Landesherrn das Bergregal zu sichern. Die näheren Einzelheiten darüber finden sich in der wörtlich wiedergegebenen Begründung des Bergamtes Bochum vom 30. Dezember 1744 für die Reservation eines angemessenen Feldes für den Landesherrn.
Der Landesherr hat die Zeche nur zeitweilig auf eigene Rechnung betrieben. Zeitweise war sie an private Baulustige verpachtet. Über diese ältesten Zeiten der Zeche besitzen wir aber keine genauen Unterlagen mehr.
Erst etwa vom Jahre 1755 ab sind wir über den Werdegang der Zeche genauer unterrichtet. Damals brachte der Berggeschworene Wünnenberg die Wiederaufnahme der stillliegenden Zeche in Vorschlag, weil Aussicht für einen guten Absatz und damit für Einnahme in die landesherrliche Kasse vorlag. Friedrich der Große genehmigte die Wiederinbetriebnahme und bewilligte die für die Wiederaufwältigung des alten verfallenen Stollens erforderlichen ersten Kosten von 50 Talern) (120,19 M) aus der Zehntkasse. Die Zehntkasse entstand ursprünglich aus den vom Privatbergbau zu entrichtenden und dem Landesherrn zustehenden Abgaben.
Nach der Wiederaufwältigung des Stollens fand vom Jahre 1759 ab wieder Abbau statt. Es wird berichtet, dass damals 3 Flöze zu der Zeche gehörten, die 44, 48 und 27 Lachter (92, 100 und 56 m) voneinander entfernt in einer Mulde (Preußischer Zepter- oder Baaker Mulde) lagen. Die Kohlen erfreuten sich bei den Käufern eines guten Rufes.
Es wurde nicht nur aus dem Stollen, sondern auch aus besonderen Förderschächten gefördert. Vom Abteufen solcher Förderschächte wird aus dem Jahre 1762, ferner aus dem Jahre 1772 berichtet. Der damals entstandene Schacht hatte eine flache Teufe von 78 m. Im übrigen war die Förderung recht unregelmäßig, mal stärker, mal schwächer. Infolgedessen wechselten Ausbeute- mit Zubußejahren ab. 1765 war die Förderung so schwach, dass die Bergbehörde die Verpachtung der Zeche erwog. Erst mit dem Jahre 1769, als die Gahlensche Kohlenstraße , die ihren Ausgangspunkt im sich anschließenden Friedrichstal hatte, fertig geworden war und die Zeche einenTeil ihrer Förderung über diese Kohlenstraße und die Lippe nach Cleve und Holland schicken konnte, wurde die Förderung regelmäßiger.
Im übrigen erfolgte der Absatz, abgesehen von kleinen Verkäufen in die nähere Umgebung, in der Hauptsache auf der Ruhr. Eine eigene Kohlenniederlage an der Ruhr besaß die Zeche aber nicht; sie hatte die von den Zechen Haarmannsbanck und Sternberg bei dem Landwirt Kosthaus angelegte Niederlage teilweise angepachtet.
Aus dem Jahre 1774 werden uns nähere Mitteilungen über die Belegschaft und die Förderung gemacht. Die Belegschaft betrug damals 8 Mann, welche in der Schicht 100 Ringel oder 9,84 t, d. h. 1,23 t je Mann und Schicht, förderten. Außer über den Stollen verfügte die Zeche damals über 3 Förderschächte. Einer davon, der westlichste, hieß Pfeilerschacht und war 9,40 m seiger und 12,55 m tonnlägig tief. Der mittlere Förderschacht war 29,50 m seiger und 11,30m tonnlägig tief. Der östlichste, erst im Jahre 1772 angelegte neue Förderschacht hatte eine tonnlägige Teufe von 78 m.
Der Preis für die Tonne Kohlen stellte sich damals auf 12 Stüber je Maltert), was einem Preis von 1,25 M je t entspricht. Bis zum Jahre 1799 hatten die Preise aber wesentlich angezogen. Sie betrugen damals für den Malter im Landabsatz 26 Stüber und im Ruhrversand 38 Stüber (2,67 M/t bzw. 3,90 M/t). Besondere Einzelheiten sind bis zu diesem Jahre über den Abbau nicht zu berichten. Er erfolgte in zwei Flözen auf dem Nordflügel der Baaker Mulde und auf der Ostseite des Rauterdeller Siepens. Der Abbau ging hier bis etwa 565 m östlich des Siepens. Auf der Westseite des Siepens hat man die beiden Flöze auf dem Südflügel der Mulde auf eine streichende Länge von 250 m gebaut, namentlich das Hauptflöz (Luise der Einheitsbezeichnung). Wegen stark gestörter Lagerung auf dem Muldensüdflügel hatte der Abbau hier aber keinen sonderlichen Erfolg, weshalb man sich auch scheute, die Flöze auf der Ostseite des Rauterdeller Siepens auf dem Muldensüdflügel in Betrieb zu setzen.
1) 1 Stüber (alt Geld) = 0,04006 M; 1 Malter (märkisch) = 4 Ringel = 0,393562 t (neu).
Im Jahre 1794 verbrach der Stollen im Hauptflöz auf dem Muldennordflügel ; man legte als Ersatz eine etwa 26 m höher gelegen Tagesstrecke an und förderte aus dieser.
Im Jahre 1800 richtete die Zeche an der Ruhr bei Kosthaus neben der bisher benutzten, von den Zechen Haarmannsbanck und Sternberg angepachteten Niederlage eine eigene Kohlenniederlage an. Die Förderung ging aber von nun an von Jahr zu Jahr zurück. Sie betrug z.B. in den ersten acht Monaten des Jahres 1804 nur noch 378 t. 1808 wurde daher die Zeche stillgelegt. Die noch vorhandenen Förderschächte wurden verfüllt.
Die Zeche hat dann bis 1852 stillgelegen, in welchem Jahre sie in die Hand von Privatgewerken überging, da der Fiskus damals den eigenen Bergbau im Ruhrbezirk aufgab.
Der durch Allerhöchsten Kabinettserlaß vom 13. September 1852 genehmigte öffentliche Verkauf der Zeche fand am 26. November 1852 statt. Es wurden die 128 Kuxe der Zeche Preußischer Zepter an den Kaufmann Franz Haniel in Ruhrort und den Kreisrichter Moritz Boelling in Bochum für das Höchstgebot von 2020 Talern (6060 M) verkauft. Der Preis mußte in zwei Raten, zur Hälfte nach 3 Monaten und zur anderen Hälfte 6 Monate nach erfolgter Übergabe, bezahlt werden. Bis zur endgültigen Bezahlung verblieb die Zeche Eigentum des Staates. Bei ganz oder teilweise ausbleibender Zahlung konnte die Bergbehörde entweder den Betrag einklagen oder bei- treiben lassen oder den Verkauf ohne weiteres wieder aufheben oder schließlich auch die Zeche auf Gefahr und Kosten des Käufers anderweitig verkaufen. Die Übergabe galt als am 1. Oktober 1852 erfolgt. Von diesem Augenblick an hatten die Ankäufer die
Bergwerksabgaben zu entrichten. In dem Vertrag wurde schließlich noch zur Bedingung gemacht, daß die Ankäufer in den behandelten Rechtsstreit zwischen der Zeche Preußischer Zepter und Friedrich wegen Berechtsamsansprüche eintreten müßten.
Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten genehmigte den Verkauf am 31. Dezember 1852.
Schon unmittelbar nach dem Ankauf der Zeche. Preußischer Zepter durch Haniel und Boelling nahmen diese mit den Gewerken der Zeche Friedrich Verhandlungen wegen Beilegung des Rechtsstreites auf. Er wurde dadurch beendet, daß im Jahre 1854 die Zeche Friedrich in das Eigen- tum der Gewerken von Preußischer Zepter überging.
Infolge der Verständigung mit der Zeche Friedrich war es möglich, den für die Zeche Friedrich geplanten seigeren Schacht bis zur St. Mathias-Erbstollensohle für die beiden Zechen Friedrich und Preußischer Zepter gemeinsam abzuteufen.
Mit dem Abteufen wurde im zweiten Viertel des Jahres 1853, etwa 45—50 m westlich des Maschinenschachtes von Carl Friedrichs Erbstollen, im nördlichen Ende des Rauterdeller Siepens in der Gemeinde Weitmar, Flur IV, Parzelle Nr. 14, begonnen. Der Schacht mit rechteckigem Querschnitt war 3,35 m lang und 2,35 m breit, beides im Lichten gemessen.
Unterhalb der Friedrich-Stollensohle hatte das Abteufen viel mit Wasserschwierigkeiten zu kämpfen. Um dieser Herr zu werden, stieß man von der Schachtsohle aus ein Bohrloch bis zur St. Mathias-Erbstollensohle. Erst im Jahre J855 wurde der Schacht, der Holzausbau erhielt, bis zur Erbstollensohle fertig. Die T a g e s a n l a g e n hielten sich in dem denkbar einfachsten Rahmen. Es wurden ein einfaches Schachtgebäude und ein kleines Kesselhaus errichtet ; zur Förderung diente ein kleiner Dampfhaspel von 0,37 m Zylinderdurchmesser. Zur Abfuhr der Kohlen wurde ein Anschluss an die Pferdebahn der Zeche Carl Friedrichs Erbstollen im Rauterdeller Siepen hergestellt.
Mit der Aufnahme der Förderung im Jahre 1855 erhielt die bisherige Friedrich- Stollensohle den Namen 1. S o h 1 e und die St. Mathias-ErbstollensohJe die Bezeichnung 2. S o h I e.
Durch den neuen Schacht wurden, wie bereits gesagt, sowohl die Flöze der Zeche Friedrich als auch die der Zeche Preußischer Zepter abgebaut. Über den Abbau selbst ist nicht viel zu sagen. Er erfolgte in der damals üblichen Weise im Pfeilerbau ohne Bergeversatz. Die Wetterführung geschah durch Tagesüberhauen mit Selbstzug. Die Kohlen wurden durch Schlepper bis zum Förderschacht gebracht und hier zu Tage gehoben. 1865 wurde die Schlepperförderung unter Tage durch Pferdeförderung ersetzt.
Auf der Zeche Preußischer Zepter war die Förderung immer nur eine recht bescheidene.
Die Zeche Brockhauser Tiefbau erreichte die Höchstförderung im Jahre 1880 mit 140 t je Tag. Die Leistung je Mann und Schicht stellte sich damals auf etwa 0,77 t.
Im Jahre 1873 war der Abbau der Flöze in der Baaker Mulde über der St. Mathias-Erbstollensohle so gut wie beendet, die Förderung ging, wie aus der obigen Zusammenstellung deutlich hervorgeht, stark zurück und der Betrieb wäre zum Erliegen gekommen, wenn nicht eine tiefere Aufschließung des Feldes im Tiefbau erfolgt wäre. Sie geschah nach der behandelten Konsolidation mit Brockhauser Tiefbau durch Abteufen des Schachtes B r o c k h a u s e r T i e fb a u. –
Nach dem Verkauf der Zeche Preußischer Zepter an F r a n z H a n i e l und M o r i t z B ö l l i n g wurde am 23. Dezember 1853 auf Grund des Gesetzes vom 12. Mai 1851 erstmalig eine Vertretung der Gewerkschaft in Form eines G r u b e n v o r s t a n d e s gewählt, dem die nachstehenden Personen angehörten :
1. Gerichtsrat M o r i t z B o e l l i n g in Bochum, Vorsitzender,
2. Kaufmann R i c h a r d H a n i e l in Ruhrort,
3. Rendant C r e m e r in Bochum.
Nach dem Ankauf der Zeche Friedrich durch die Zeche Preußischer Zepter erfolgte am 9. Februar 1855 die Neuwahl eines Grubenvorstandes für beide Felder, nämlich:
I. Kaufmann und Schönfärber C h r i s t i a n V o I k m a r in Werden, Vorsitzender,
2. Kaufmann R i c h a r d H a n i e l in Ruhrort,
3. Kaufmann O m a r T e s c h e n m a c h e r in Werden.
Volkmar kündigte sein Mandat am 30. November 1855. Für ihn wurde am 6. Februar 1856 der Kaufmann R o b e r t H u f f m a n n in Werden in den Vorstand gewählt unter gleichzeitiger Wahl Teschenmachers zum Vorsitzenden.
Dieser Vorstand blieb bis zum 12. Oktober 1857 im Amt. Der an diesem Tage neu gewählte Vorstand bestand aus:
1. Kaufmann R i c h a r d H a n i e 1 in Ruhrort, Vorsitzender,
2. Kaufmann K a r l A u g u s t K a t I e n b u s c h in Werden,
3. Kaufmann R o b e r t H u f f m a n n in Werden.
Nach dem Ableben Richard Haniels wurde am 25. Juli 1858 der Kaufmann M a x H a n i e l in Ruhrort in den Grubenvorstand gewählt.
Am 11. Januar 1860 erfolgte noch ein letztes Mal vor der Konsolidation zu Brockhauser Tiefbau die Neuwahl des Grubenvorstandes, der sich jetzt aus folgenden Mitgliedern zusammensetzte:
1. Kaufmann M a x i m i l i a n H a n i e l in Ruhrort, Vorsitzender,
2. Kaufmann E d u a r d O b e r t ü s c h e n in Werden,
3. Kommunalempfänger A m Z e h n h o f f in Bornheim.
Die Zeche Friedrich.
Die Zeche Friedrich ist die nördlichste der oben genannten Stollenzechen. Sie gründet sich auf eine Verleihung vom 14. Februar 1752, durch welche dem O b e r s t e n F r e i h e r r n Küc h e n m e i s t e r v o n S t e r n b e r g das in der Stiepeler Mark in der Nähe der Rauterdelle entdeckte Steinkohlenflöz Luise der Einheitsbezeichnung auf dem Nordflügel des Eulenbaumer Sattels zu 1 Fundgrube und 20 Maßen nach Osten mit der Vierung ins Hangende verliehen wurde.
Der Feldesinhaber hat dieses Flöz schon bald nach der Verleihung durch einen am östlichen Hang des Rauterdeller Siepens angelegten, auf der Anlage l5 mit grüner Farbe bezeichneten streichenden Stollen aufgeschlossen und noch bis zum Jahre 1777 aus dem Flöz gefördert. Der Betrieb war indessen in all den Jahren nur ein ganz unregelmäßiger und unbedeutender. Die Stillegung im Jahre 1777 erfolgte, weil bei der Zeche sich damals trotz der geringen Förderung ein großer Kohlenvorrat auf der Halde angesammelt hatte, für den die Zeche keinen Absatz fand.
Die Grube hat alsdann jahrzehntelang stillgelegen.
Am 27. Oktober 1804 wurde zwar ein Antrag gestellt, sie wieder in Betrieb nehmen zu dürfen, doch wurde der Antrag am 5. Dezember 1804 vom Bergamt mit der Begründung abgelehnt, daß durch die Wiederinbetriebnahme ein zu großer Wettbewerb unter den übrigen im Gericht Stiepel in Förderung stehenden Zechen entstände.
Erst im Jahre 1832 trat das Bergwerk, das mittlerweile durch Kauf in die Hand von Blankensteiner Gewerken übergegangen war, wieder neu ins Leben.
Als das Bergamt am 18. Dezember 1832 die Wiederaufnahme der Förderung auf der Zeche Friedrich genehmigte, war der alte Stollen aus der Vergangenheit längst zu Bruch gegangen. Man beschloss daher, ihn nicht wieder aufzuwältigen, sondern etwa 2,35 m (1 1/8 Lachter) unter der Höhenlage dieses Stollens südlich des alten Stollenansatzpunktes im Rauterdeller Tale einen Querschlag nach Norden aufzufahren. Der Stollenansatzpunkt lag, wie die Anlage 15 angibt, rund 130 m südlich des alten Stollens in Störlings Wiese auf dem östlichen Ufer des Rauterdeller Baches. Der Stollen unterfuhr den Bach und lag dann auf dessen Westseite. Ehe er das Flöz Friedrich (Luise) erreichte, kam er zunächst in das in dessen Liegenden befindliche Flöz Karoline der Einheitsbezeichnung, das man auf Grund einer Mutung Nebenflöz v o n F r i e d r i c h ebenfalls für sich in Anspruch nahm. In diesem Flöz fuhr man etwa 50 m weit nach Osten auf und suchte dann durch einen kurzen Querschlag das eigentliche H a u p t f l ö z oder Flöz Friedrich (Luise der Einheitsbezeichnung) auf, das man streichend nach Osten aufschloss.
Die Kohlen konnten bei den damaligen Verkehrsverhältnissen nur auf der Ruhr verfrachtet werden. Man traf daher am 13. Januar 1834 mit der Gewerkschaft des Carl Friedrichs Erbstollens ein Abkommen, auf Grund dessen die Zeche Friedrich für die Abförderung ihrer Kohlen die Pferdebahn der Zeche Carl Friedrichs Erbstollen mit benutzen durfte. Sie hatte dafür einen Preis von 25 Silbergroschen je 100 Scheffel oder von 0,50 M je t zu vergüten.
In den beiden Flözen Friedrich-Hauptflöz (Luise) und Friedrich-Nebenflöz (Karoline) hat die Zeche in den nächsten Jahren nach Osten gebaut und die Kohlen über die Pferdebahn der Zeche Carl Friedrichs Erbstollen nach der Ruhr verschickt.
Groß scheint der Absatz allerdings nicht gewesen zu sein. Um ihn zu steigern und sich von dem alleinigen Versand auf dem Wasserwege unabhängiger zu machen, entschloss sich die Zeche im Jahre 1842, bei Hattingen im sogenannten Mühlenwinkel an der Landstraße nach Bochum einen L a n d a b s a t z einzurichten. An der in Aussicht genommenen Stelle wurde ein Kohlenlager mit Zechenhaus errichtet ; von Anfang 1844 ab fand hier ein Verkauf im Landabsatz statt. Die Kohlen gingen, umständlich genug, von der Verladestelle südlich der Rauterdelle auf der Ruhr nach der Landabsatzniederlage bei Hattingen. Anfangs hatte die Zeche den Versand dorthin an einen Unternehmer verdungen, und zwar für 0,99 M/t (1 Taler 25 Groschen je 100 Scheffel). Dieser Versand führte aber zu Unregelmäßigkeiten, weshalb die Zeche sich noch im Jahre 1844 entschloss, sich ein e i g e n e s F r a c h t s c h i f f zuzulegen und den Transport auf der Ruhr selbst zu übernehmen.
Ans dem Jahre 1843 wird berichtet, dass die Zeche auf einem im Hauptflöz Friedrich (Luise) abgeteuften tonnlägigen Förderschacht zum ersten Mal einen Dampfgöpel aufstellte und die bisher gebräuchlich gewesenen hölzernen Förderwagen durch 40 eiserne 10-Scheffelwagen (0,56 t je Wagen) ersetzte.
Im Jahre 1850 gab die Zeche den Abbau über der eigenen Stollensohle wegen Erschöpfung der Kohlenvorräte auf, um nunmehr in größerer Teufe mit dem Abbau über der St. Mathias-Erbstollensohle, die gegenüber der Sohle des Friedrich-Stollens eine Mehrteufe von mindestens 60-70 m einbrachte, zu beginnen. Das Flöz Friedrich-Hauptflöz war auf dieser Sohle bereits im Jahre 1843 durch den 2. östlichen Hauptquerschlag von St. Mathias-Erbstollen nach Süden aufgeschlossen worden, ohne dass es damals zu einem Abbau kam.
Für den Abbau auf der St. Mathias-Erbstollensohle hielt man die Anlage eines s e i g e r e n F ö r d e r s c h a c h t e s am nördlichen Ende des Rauterdeller Siepens für erforderlich, der westlich des Stollens von Friedrich so zu liegen kommen sollte, dass er die St. Mathias-Erb-stollensohle zwischen dem Hauptflöz und Nebenflöz erreichte. Bevor es aber zu einem Abteufen kam, ging die Zeche Friedrich durch Kauf in das Eigentum der Zeche Preußischer Zepter über, und es wurde der Schacht nunmehr sofort als Hauptförderschacht für beide Zechen niedergebracht.
Nach Erlass des Gesetzes vom 12. Mai 1851 über die gesetzliche Vertretung der Bergwerke wurde am 23. Oktober 1851 für die Zeche Friedrich ein G r u b e n v o r s t a n d gewählt, dem die nachstehenden Personen angehörten :
1. Rendant C r e m e r in Bochum aIs Vorsitzender,
2. Kreisrichter B o e 1 l i n g in Bochum und
3. Gutsbesitzer I b i n g.
Cremer schied 1854 aus dem Grubenvorstand aus ; für ihn trat der Kaufmann C h r i s t i a n Volk m a r in Werden als Vorsitzender in den Vorstand ein. Nach dem Ankauf der Zeche Friedrich durch die Gewerkschaft Preußischer Zepter vertrat vom 9. Februar 1855 ab der G r u b e n v o r s t a n d v o n P r e u ß i s c h e r Z e p t e r auch die Zeche Friedrich.
Text größtenteils entnommen ……………………………….
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