Dieser Sprengwagen wurde zum Benässen der Straßen benötigt. Denn die Stiepeler Straßen und Wege hatten -wenn sie nicht sowieso nur Feldwege waren- zu Beginn des letzten Jahrhunderts in der Regel eine Deckschicht aus Hochofenschlacke, Asche oder sogenanntem Sandstein-Kleinschlag. Um die belästigende Staubbildung zu verhindern, wurde der Straßenbelag feucht gehalten.
Der Anschaffung des Sprengwagens im Jahr 1929 gingen sechs Jahre voraus, in denen Anträge gestellt, Alternativen geprüft und verworfen wurden, die Stiepeler Bürger heftig protestierten und Unterschriftslisten erstellten. Sogar ein Sonntagsfahrverbot wurde diskutiert, bis schließlich eine Anleihe aufgenommen wurde, um einen „Motorwagen mit Sprengvorrichtung“ anzuschaffen.
Die Historie der Anschaffung liest sich anhand einzelner vorliegender Dokumente im zeitlichen Verlauf wie folgt:
1) Ein Beschwerdebrief an die Gemeindevertretung vom 8. April 1924 formuliert die Zustände der Straßenbeschaffenheit relativ deutlich. Im Wesentlichen geht es um die damalige Hauptstraße, die heutige Kemnader Straße:
Herrn Gemeindevorsteher Linnhoff
Im vorigen Jahr ist von der Sozialdemokratischen Fraktion in der Gemeindevertretung der Antrag gemacht worden die Beschaffung eines Schprengwagens welches aber leider abgelehnt worden ist, mit der Begründung wegen der hohen Kosten. Würden die Herren der Gemeindevertretung auch an der Hauptstraße wohnen und kein Zimmer lüften können bei diesem starken Autoverkehr, würden Sie diesen begründeten Antrag nicht abgelehnt haben. Wir Unterzeichneten der Hauptstraße stellen nunmehr noch einmal den Antrag aus Gesundheitsrücksicht an die Vertretung und bitten diesem doch jetzt statt zu geben.
[es folgen drei Seiten mit Unterschriften]
Stiepel, den 8/4 1924
2) Ein Beschluss der Gemeindevertretung Stiepel vom 13. Mai 1926 hält fest:
Anträge der sozialdemokratischen Fraktion
b) einen Sprengwagen anzuschaffen
Die Notwendigkeit der Beschaffung eines Sprengwagens ist vom Finanzausschuss anerkannt worden. Gleichwohl habe er mit Rücksicht auf die schlechte Finanzlage der Gemeinden einen Vorschlag auf Beschaffung eines Wagens nicht gemacht. Entsprechend der Stellungnahme des Finanzausschusses erfolgt mit Stimmenmehrheit eine vorläufige
Ablehnung.
3) Die Gemeindevertretung schreibt am 29. September 1926 an die Kommunistische Fraktion Stiepel:
Betr. Ihren Antrag zur Tagesordnung der Gemeindevertretung vom 17.8.26
Da eine Sonntagsstrassensperre nicht zu erreichen ist, soll die Frage einer ausreichenden Strassenbesprengung
erneut geprüft werden. Es soll festgestellt werden, ob eine Strassenbesprengung nach Fertigstellung der Strassenbahn bis Frische und zur Kosterbrücke durch einen Motorwagen möglich ist und wie sich die Kosten einer solchen Besprengung im Gegensatz zu den Kosten einer Besprengung durch Fuhrwerk stellen würden.
4) Am 17. Januar 1927 beschließt die Stiepeler Gemeindevertretung eine weitere Prüfung:
… ob die Sprengung durch die elektrische Straßenbahn billiger ist. Die Angelegenheit soll dann erneut zur Tagesordnung gestellt werden.
Im Verlauf des Jahres 1927 wird noch eine Kommission zusammen mit den Gemeinden Blankenstein und Welper
gegründet. Diese soll eine gemeinschaftliche Anschaffung prüfen, kommt aber offensichtlich nicht zu einem positiven Ergebnis. Denn letztendlich wird im Jahr 1928 der Beschluss gefasst, einen Sprengwagen anzuschaffen. Im
Haushaltsplan der „Gemeindekasse Stiepel“ des Jahres 1929 findet sich die entsprechende Position.
5) Beschluss der Stiepeler Gemeindevertretung vom 19. Juni 1928:
11. Errichtung eines Spritzenhauses
Zur Anschaffung des Motorsprengwagens und zur Erbauung eines Schuppens für den Wagen ist eine Anleihe von 30.000 M aufgenommen worden.
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